Bekanntmachungen

Wichtige Bekanntmachungen des Deutschen Seminars

Zulassung zum Master-Studium unter Vorbehalt (Download)

Studierende, die für einen Masterstudiengang unter Vorbehalt zugelassen werden, weil sie gem. § 2 der jeweiligen Master-Zugangsordnung noch keinen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss nachweisen können, werden gebeten, sich rechtzeitig um die Erbringung und Verbuchung der fehlenden Leistungsnachweise zu kümmern. Die fehlenden Nachweise müssen Sie bis zum seitens des I-Amtes genannten Stichtag (= Ende der Rückmeldefrist für das darauffolgende Semester) nicht nur erbracht haben, sondern Sie müssen Zeit für deren Bewertung/Begutachtung durch die Lehrenden sowie die Verbuchung durch das Akademische Prüfungsamt einrechnen. Sprechen Sie sich rechtzeitig mit den Sie betreuenden Lehrpersonen ab.

Beachten Sie dafür insbesondere die in § 4 der Prüfungsordnung (PO) formulierten Bearbeitungs- und Begutachtungszeiten für Bachelor-Abschlussarbeiten.* Ebenso sind die modulspezifischen Angaben mit den relevanten Prüfungszeiten der im jeweiligen Fach zu erbringenden Leistungen zu berücksichtigen, die Sie der Fachspezifischen Anlage der PO entnehmen können.

Für Ihre Zeitplanung empfehlen wir Ihnen dringend, Ihre Bachelorarbeit bis spätestens zum 15.10. eines Jahres anzumelden. Diesen Termin sollten Sie unbedingt einhalten. Das Thema und die Betreuungszusage müssen also zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Nur so ist gewährleistet, dass die Gutachten für Ihre Arbeiten rechtzeitig beim Prüfungsamt vorliegen.

Sollten Sie die Leistungen nicht bis zum genannten Stichtag erbringen können, erlischt Ihre Masterzulassung unter Vorbehalt. Sie bleiben jedoch im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang eingeschrieben, bis Sie den Bachelorabschluss erbracht haben und müssen sich dann ggf. neu für den von Ihnen gewünschten Masterstudiengang bewerben.

(Beschluss des Vorstands vom 20. April 2011)

Institutsordnung des Deutschen Seminars (Download)

(Beschluss des Fakultätsrats vom 6. April 2011)

Leitlinie zur Anwesenheitsregelung im Deutschen Seminar (Download)

Studienleistungen beinhalten laut Prüfungsordnung in der Regel die regelmäßige Teilnahme an der dazugehörigen Lehrveranstaltung (§14, Abs. 1 (2)). Aufgrund der fachspezifischen Inhalte der vom Deutschen Seminar angebotenen Veranstaltungen bildet die regelmäßige Teilnahme die Voraussetzung für eine Prüfungsleistung.

Die Kontrolle der Teilnahme liegt im Ermessen der Lehrenden. Fehlzeiten von höchstens drei Sitzungen können zum Beispiel durch Nachbearbeitung und Zusatzaufgaben kompensiert werden.

(Beschluss des Vorstands vom 2. Juni 2010)

Hinweise zu Plagiaten / Rechtliche Grundlagen (Download)

Bitte lesen Sie diese Beschreibung sorgfältig durch, auch wenn Sie denken, gegen Plagiatsvorwürfe gefeit zu sein.

Ein Plagiat ist nicht nur die unmarkierte und böswillige Wiedergabe fremder Gedanken und das unbelegte Kopieren fremder Texte. Es ist auch ein Plagiat, wenn Sie die Struktur und Argumentationsform eines fremden Textes übernehmen und nur einzelne Wörter durch Synonyme ersetzen oder Sätze, Zeilen, Wörter zwischen solchen Halbzitatpassagen auslassen. In keinem Fall genügt es, in einer Fußnote auf solche Passagen zu verweisen, als hätten Sie nur die Idee, nicht aber die Satzstruktur und den Gedankengang vom zitierten Autor übernommen. Wenn festzustellen ist, dass sich Ihre Arbeit argumentativ und sprachlich eng an einen anderen (oder mehrere andere) Text(e) anlehnt – gleich ob leicht umformuliert oder nicht –, liegt ein Täuschungsversuch vor und die (Teil-)Prüfungsleistung gilt als nicht bestanden.

Um dergleichen unschöne Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie sich von der Sekundärliteratur lösen. Wenn Sie einen Gedankengang übernehmen, formulieren Sie ihn in Ihren eigenen Worten – auch wenn es nicht so gut klingt. Auf dieser Basis genügt dann eine Fußnote, die auf den Originalgedanken verweist. Aber vor allem: übernehmen Sie nicht so viele Gedankengänge. Studieren bedeutet selber denken!

Hier ein Beispiel für falsches und richtiges Vorgehen – anhand einer Referenz auf Sidney Mintz, Die Süße Macht. Kulturgeschichte des Zuckers, Frankfurt/M.: Campus, 1987.

Zitat:
„In dem Maße, im dem das bislang exemplarische Luxusgut sich durch individuelle Anstrengung in eine erschwingliche proletarische Nascherei verwandelte, wurde die Sucrose zu einem der Opiate des Volkes, und ihr Verzehr war der symbolische Beweis dafür, dass das System, das sie, die Sucrose, produzierte, als erfolgreich gelten konnte" (Mintz, S. 207).

Plagiat:
Zu dem Zeitpunkt, als sich Zucker als Luxusgut durch individuelle Anstrengung in eine erschwingliche Nascherei auch für die armen Bevölkerungsschichten verwandelte,  wurde die Sucrose zu einem Opiat des Volkes. Zuckerverzehr symbolisierte, dass das die Sucrose produzierende System erfolgreich war.

Korrekter Verweis:
Wie Sidney Mintz thematisiert, rechtfertigte der Erfolg des monokulturellen Zuckeranbaus in den karibischen Kolonien das britische Zwangsarbeits- und Ausbeutungssystem. Die Zuckerpreise sanken, das Produkt fand eine große Verbreitung und Verwendung im Mutterland selbst und diente Mintz zufolge der wachsenden Industriearbeiterschaft als "Opiat". Die Anlehnung an die Worte Karl Marxs  suggeriert, dass die industriellen Arbeitsverhältnisse…. 1
(1 Vgl. Sidney Mintz, Die Süße Macht. Kulturgeschichte des Zuckers, Frankfurt/M.: Campus, 1987, S. 207.

Auszüge aus den Prüfungsordnungen 2009 der polyvalenten Bachelor- und der Lehramts-Master-Studiengänge

§ 18 – Täuschung, Ordnungsverstoß(1) Beim Versuch, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung zu beeinflussen, giltdie betreffende  Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ bewertet. Das Mitführen nicht zugelassenerHilfsmittel nach Klausurbeginn ist stets ein Täuschungsversuch.(2) Wer sich eines Ordnungsverstoßes schuldig macht, kann von der Fortsetzung der betreffendenPrüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistungals mit „nicht ausreichend“ bewertet.

§ 14 – Studien- und Prüfungsleistungen(26) Bei der Abgabe von schriftlichen Prüfungs- bzw. Teilprüfungsleistungen ist schriftlich zuversichern, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenenQuellen und Hilfsmittel benutzt wurden und alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäßaus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich gemacht sind. Hinweis: Ein entsprechendes Formular finden Sie in den Formularkästen in der 4. und 5. Etage des Conti-Hochhauses sowie als Download auf der Homepage des Deutschen Seminars(www.germanistik.uni-hannover.de) unter „Studium“ – „Formularschrank“.

§ 4 – Bachelorarbeit/Masterarbeit(1) Bei der Abgabe der Bachelorarbeit/Masterarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeitselbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittelbenutzt wurden, alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommenwurden, als solche kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicherForm noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.

(Beschluss des Vorstands vom 13. Januar 2010)

 

Letzte Änderung: 09.02.2012