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Neue Prüfungsordnungen ab WS 2022/23

Neue Prüfungsordnungen ab WS 2022/23

Hinweis

Liebe Studierende des Fachs Deutsch,

zum Wintersemester 2022/23 ändern sich die Fachspezifischen Anlagen (FSA) des Fachs Deutsch. Die bisherigen fünf sprachwissenschaftlichen Module S 3 bis S 7 werden in drei S-Modulen zusammengeführt. Dies führt zu einigen curricularen Verschiebungen. Hier finden Sie aktuelle Informationen.

Machen Sie sich bitte keine Sorgen: Durch die Umstellung entstehen für Sie keinerlei Nachteile. Ihre erworbenen Leistungen werden ohne Abstriche in die neuen Strukturen überführt.

Überführungsprozedere

Was ist jetzt zu tun?

1.      Wenn Sie Ihr Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2022 beenden, müssen Sie nichts unternehmen. Sie müssen nur darauf achten, dass alle Studien- und/oder Prüfungsleistungen, welche zum Abschluss des Faches führen, dem Akademischen Prüfungsamt (APA) bis zum 30. September 2022 zur Verbuchung vorliegen  bzw. angemeldet und in Bearbeitung sind.

2.      Wenn Sie Ihr Studium nach dem 1. Oktober 2022 fortsetzen,

  • reichen Sie bitte alle vollständig erbrachten und noch nicht verbuchten Leistungsbescheinigungen bis zum 15. Oktober 2022 dem APA ein. Alle erfolgreich erbrachten Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden vollumfänglich anerkannt und seitens des APA umgebucht. Es bedarf dafür keiner gesonderten Antragsstellung.
  • informieren Sie sich auf der oben genannten Website über die Einzelheiten der Überführung. Dort finden Sie auch Hinweise zu weiteren Informationsquellen.

Mit besten Grüßen und Wünschen

Prof. Dr. Matthias Lorenz und Prof. Dr. Gabriele Diewald

Geschäftsführende Leitung