GERMANISTIK Deutsches Seminar Studium
1x1 Studieren & Lehren

Das Einmaleins zu Studieren & Lehren

Alle Ansprechpersonen, Ordnungen, Formulare und Bescheinigungen sind unter „Prüfungsinfos und Fachberatung“ im zentralen Webauftritt unter dem jeweiligen Studiengang bzw. -Fach abrufbar (s.u.). Zusätzlich sind dort Informationen des Akademischen Prüfungsamtes zu Prüfungsanmeldung und -Rücktritt hinterlegt.

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  • Prüfungsordnung

    Prüfungsordnungen (PO) regeln rechtsverbindlich Aufbau, Umfang und Prozedere der Studiengänge. Die aktuelle PO des jeweiligen Studiengangs ist im zentralen Webauftritt zu finden.

  • Studienleistungen

    Studienleistungen sind unbenotete Leistungen, die in einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltungen zur Einübung von Kompetenzen vorgesehen sind. Eine Studienleistung kann aus mehreren Teilleistungen bestehen. Spezifische Angaben, was erwartet wird, sind im Modulkatalog formuliert. Die jeweilige Lehrperson legt zu Veranstaltungsbeginn fest, welche Leistung pro Lehrveranstaltung zu erbringen ist.

    Studienleistungen sind i.d.R. im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung zu erbringen. Sie sind keine Voraussetzung für die Anmeldung oder Erbringung der Prüfungsleistung. Bestandene Studienleistungen sind den Studierenden möglichst zeitnah, spätestens jedoch zum jeweiligen Semesterende auszustellen.

  • Prüfungsleistungen

    Prüfungsleistungen sind i.d.R. benotete Leistungen. Art und Umfang der möglichen Prüfungsleistungen in einem Modul sind in den Anlagen der jeweiligen PO verbindlich festgelegt.  Stehen laut PO mehrere Prüfungsleistungen im Modul zur Auswahl, legt die Lehrperson spätestens bis 15.10. für das Wintersemester und bis zum 15.04. für das Sommersemester für alle Teilnehmenden der Lehrveranstaltung verbindlich eine Prüfungsform fest. Um eine spätere Überprüfung durch Plagiatssoftware zu ermöglichen, müssen die Studierenden VORAB der Nutzung solcher Software schriftlich  zustimmen. Empfohlen wird, mit folgenden Passus in der Eigenständigkeitserklärung die Zustimmung abzufragen:
    "Mit der Übermittlung meiner Arbeit auch an externe Dienste zur Plagiatsprüfung durch Plagiatssoftware erkläre ich mich einverstanden."

  • Leistungspunkte

    Leistungspunkte (LP), an anderen Universitäten auch "Credit Points" genannt, werden gemäß European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) am quan­titativen studentischen Arbeitsaufwand bemessen. 1 LP entspricht einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich 30 Zeitstunden. Der Gesamt-Workload beinhaltet Vor- und Nachbereitung, Präsenzzeit und Selbststudium zur Vorbereitung von Studien- und Prüfungsleistungen.

    Um einen Bachelorstudiengang erfolgreich zu absolvieren, ist ein Workload von 180 LP zu erbringen. Für ein Masterstudium müssen 120 LP erbracht werden.

    Leistungspunkte werden nur für gesamte Module vergeben und erst nach komplettem Abschluss aller geforderten Leistungen des Moduls angerechnet.

  • Nachteilsausgleich

    Studierende können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, wenn sie aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Studien- oder Prüfungsleistungen nicht in der geforderten From erbringen können (hierbei muss die generelle Leistungsfähigkeit vorhanden sein).

    Weitere Infos

  • Prüfungsberechtigung

    Alle Lehrenden müssen gem. § 5 der Musterprüfungsordnung der LUH pro Semester für jeden Studiengang, in dem sie prüfen sollen, durch den zuständigen Prüfungsausschuss bestellt werden. Die Erteilung der Prüfungsberechtigung erfolgt zu jedem Semesterbeginn auf Antrag durch die Institute bei den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse.

    Beisitzende werden durch die Prüfenden benannt. Zur Beisitzerin oder zum Beisitzer darf nur bestellt werden, wer mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation erworben hat.

  • Prüfungsverwaltung und Notenverbuchung

    Prüfungsnoten werden durch die Prüfenden direkt in die Datenbank HIS-QIS Modul POS eingetragen. Zugangsdaten zum Online-Verbuchungssystem und Informationen zur Handhabung erhalten alle Prüfenden automatisch durch das Akademische Prüfungsamt (APA), sobald sie dort erstmalig von Studierenden als Prüfende angegeben wurden. Sollten Sie bis zum Prüfungszeitraum keine Zugangsdaten erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das APA. Für inhaltliche Probleme im Kontext der Meldung und Verbuchung von Prüfungen und Studienleistungen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitung für den jeweiligen Studiengang.

  • Prüfungsanmeldungen

    a) Anmeldung zur Modulprüfung

    Studierende müssen sich zu jeder Modulprüfung im Akademischen Prüfungsamt (APA) anmelden. Diese Anmeldung muss innerhalb des Meldezeitraumes (s.u.) erfolgen und dient dazu, Prüfungsversuche zu erfassen, denn in der Regel ist in den Prüfungsordnungen die Anzahl der möglichen Versuche begrenzt. Die Studierenden melden sich online über das System HIS-QIS zu den Prüfungen an. Als Prüfer*in erhalten Sie vom APA die Information über die jeweils vorliegenden Anmeldungen in HIS-QIS für Lehrende nach Prüfungsnummern gelistet. Es ist möglich, dass Studierende, die dieselbe Prüfung ablegen, im System verschiedenen Prüfungsnummern zugeordnet sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Prüfung im Rahmen mehrerer Module absolviert werden kann oder dasselbe Modul in verschiedenen Studiengängen abweichende Prüfungsnummern hat.

     

    b) Anmeldung und Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit

    Als Voraussetzung für die Anmeldung zum Modul Bachelorarbeit sind von den Studierenden i.d.R. 110 LP zu erbringen. Für das Modul Masterarbeit sind es i.d.R. 60 LP. Darüber hinaus gibt es für Bachelor- und Masterarbeiten in einigen Fächern besondere Zulassungsvoraussetzungen, nach denen bestimmte Module abgeschlossen sein müssen oder Praktika und Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen sind. In Zweifachstudiengängen müssen die Anforderungen auch dann erfüllt werden, wenn die Arbeit im anderen Fach geschrieben werden soll. Die Anforderungen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt.

    Zur Bachelor- bzw. Masterarbeit sowie den mündlichen Abschlussprüfungen müssen sich die Studierenden in allen Studiengängen im APA mit einem gesonderten Antragsformular anmelden. Das Formular für die Anmeldung finden die Studierenden auf den Seiten des APA. Das APA prüft daraufhin – vor der Themenausgabe – die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und bescheinigt diese auf dem Formular.  Erst nach Vorlage dieser Zulassungsbescheinigung darf  mit der Arbeit begonnen werden.

  • Termine rund um Prüfungen

    (siehe Anlage 3 der Prüfungsordnung)

    Meldezeitraum
    Die Prüfungsleistung pro Modul muss verbindlich im Meldezeitraum angemeldet werden. Erfolgt dies nicht fristgerecht, kann keine Prüfungsleistung abgelegt werden.

    Prüfungszeitraum
    In diesem Zeitraum wird die jeweilige Prüfungsleistung in Absprache mit den Lehrenden erbracht. Innerhalb des Prüfungszeitraums sind die Prüfungstermine so zu legen, dass sie sich nicht mit Lehrveranstaltungen der Kolleginnen und Kollegen überschneiden. Für Studierende im Abschlusssemester sind Prüfungstermine sowie Bewertungen so zu terminieren, dass
    a) sich diese rechtzeitig zum 15.7. des Jahres für einen Masterstudiengang bewerben können und
    b) keine Rückmeldung für ein zusätzliches Semester erfolgen muss, weil Notenbewertungen noch ausstehen.

    Wiederholungsprüfungszeitraum
    Wurde eine Prüfungsleistung nicht bestanden, kann sie im Wiederholungszeitraum nach vorheriger Prüfungsanmeldung erbracht werden. Die Studierenden werden nicht automatisch für die Wiederholungsprüfung angemeldet.
    Damit Studierende sich fristgerecht zur Wiederholungsprüfung anmelden können, ist es notwendig, dass die Prüfenden insbesondere in Fächern mit festgelegten Wiederholungzeiträumen die Prüfungsergebnisse in der festgesetzten Frist nach Ende des Prüfungszeitraumes an das APA übermitteln.

    Korrekturzeiträume und Bewertungsfrist
    Im Anschluss an den Prüfungszeitraum folgt der Korrekturzeitraum. Laut § 17 der Prüfungsordnung erfolgt die Bewertung i.d.R. binnen eines Monats. Die Fristen für die Bewertung von Prüfungsleistungen sind in Anlage 3.2 der Prüfungsordnung zu entnehmen.

    In einigen Fächern bzw. Studiengängen gibt es zum Ende des jeweiligen Semesters zusätzliche Zeiträume für Wiederholungsprüfungen. Über nichtbestandene Prüfungen sowie diese Wiederholungsverpflichtung müssen die Studierenden vom APA mindestens eine Woche vor der nächstmöglichen Prüfung informiert werden können. Es ist daher notwendig, dass insbesondere in Fächern mit festgelegten Wiederholungzeiträumen die Prüfenden spätestens 4 Wochen nach Ende des Prüfungszeitraumes die Prüfungsergebnisse an das APA übermitteln.

  • Beratungsgespräche und Bewertung von schriftlichen Arbeiten

    Die Studienkommission der Philosophischen Fakultät empfiehlt allen Lehrenden die Nutzung des in der Studienkommission erarbeiteten Leitfadens für Beratungsgespräche und Bewertung von schriftlichen Arbeiten (Haus- und Abschlussarbeiten), soweit im Fach selbst keine Vorlage vorliegt.

    Leitfaden für Beratungsgespräche & Bewertung schriftlicher Arbeiten
    PDF, 18 KB
  • Übermittlung von Leistungen an das Akademische Prüfungsamt (APA)

    a) Prüfungsleistungen / online Verbuchung

    Die Notenverbuchung ist erst abgeschlossen, wenn für alle Anmeldungen auf der jeweiligen Prüfungsliste eine Verbuchung vorgenommen wurde.

    Abmeldung = Eine Abmeldung erfolgt innerhalb der für die Prüfungsform vorgesehenen Frist. Sie wird durch die Studierenden selbstständig ohne Angabe von Gründen im System oder gegenüber der oder dem Prüfenden vorgenommen.

    • Studierende melden sich innerhalb der Frist für K und KA eigenständig ab, -> „AMD“ = Abmeldung, Verarbeitung im Rahmen des Semesterabschlusses
    • Studierende melden sich innerhalb der Frist für alle PL außer K und KA eigenständig bei der oder dem Prüfenden ab
      -> „AMD“ = Abmeldung, Verbuchung durch Prüfende im Zuge der Noteneintragung, Verarbeitung im Rahmen des Semesterabschlusses
    • Studierende sind angemeldet, durch die Lehrenden wird jedoch kein Thema ausgegeben
      ->„AMD“ = Abmeldung, Verbuchung durch Lehrende, Verarbeitung im Rahmen des Semesterabschlusses

    Versäumnis = Nicht Antreten der Prüfung oder Nicht Abgabe ohne Abmeldung innerhalb der vorgesehenen Frist

    • Studierende sind angemeldet, erscheinen nicht zum Termin (K/KA, MP, SP) -> "NER", Verbuchung durch Lehrende, Verarbeitung im Rahmen des Semesterabschlusses

    Rücktritt = Abmeldung von einer Prüfung nach Ablauf der Frist unter Angabe wichtiger Gründe, die von Studierenden unverzüglich gegenüber dem nach §3 zuständigen Organ mittels des Formulars nach Anlage 4 der Prüfungsordnung erklärt werden muss.

    Wird für den Rücktritt nach Fristablauf ein Antrag eingereicht, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss und wandelt das eingetragene „NER“ um in:

    • „RTE“ = der Prüfungsversuch gilt als nicht unternommen, kein Versuchsverlust
    • „RTU“ = der Prüfungsversuch gilt als unternommen, Versuchsverlust

    Alle Verbuchungskürzel zur Abmeldung bzw. Versäumnis von Prüfungen werden zentral ab Beginn des WS 2022/23 in HIS-POS erklärt und stehen unter FAQ 9.5 hier bereit.

    Haben Studierende, die nicht auf einer Prüfungsliste stehen, an einer Prüfung teilgenommen, kann dies an einer unterlassenen oder fehlerhaften Anmeldung liegen. Vor der Korrektur der Leistung setzen sich Prüfende deshalb mit den Mitarbeitenden des Akademischen Prüfungsamtes (APA) in Verbindung, um die Teilnahmeberechtigung der betreffenden Studierenden zu klären. So erhalten sie eine korrigierte Prüfungsliste und können alle Noten abschließend verbuchen (s. FAQ 6.11 hier).

    Das APA mahnt nach Ablauf der Korrekturfrist offene Prüfungsergebnisse direkt bei den betreffenden Prüfenden an. Im Falle einer Mahnung setzen sich die Prüfenden sofort mit dem APA in Verbindung, damit eine schnelle Klärung erfolgen kann. Nur so können fristgerechte Semesterabschlüsse gewährleistet und Studienverzögerungen für die Studierenden vermieden werden.

    Bachelorstudierende, die sich für einen Masterstudiengang an der LUH bewerben wollen, benötigen fristgerecht zum 15.7. des Jahres 150 LP auf ihrem Leistungspunktekonto. Die Studierenden sind daher auf die Unterstützung der Lehrenden bei der kurzfristigen Meldung ihrer Noten an das Prüfungsamt angewiesen. Es besteht für diese Fälle jederzeit die Möglichkeit, einzelne Noten zu verbuchen und diese zu speichern. Anschließend kann das Prüfungsamt die Note bereits verarbeiten und die Leistungspunkte vergeben. Ein Abschließen der gesamten Prüfungsliste muss erst zum Ende der Korrekturfrist erfolgen.

     

    b) Gutachten Bachelor- bzw. Masterarbeit

    Gutachten (unter Nennung der Note) zu Bachelor- und Masterarbeiten und Protokolle zu den mündlichen Prüfungen schicken die Prüfenden direkt an das APA, welches die Noten erfasst.

  • Archivierung von Prüfungsleistungen

    Prüfungsunterlagen werden auf zwei Arten archiviert:

    1. Archivierung durch das Akademische Prüfungsamt

    Alle Bestandteile der Prüfungsakten wie Zulassungen zu Prüfungen, Noten, Gutachten, Prüfungsprotokolle zu mündlichen Abschlussprüfungen, erteilte Bescheide u.a. müssen zentral für 50 Jahre aufbewahrt werden.

    2. Archivierung durch die Institut

    Alle übrigen Prüfungsunterlagen wie Klausuren, Hausarbeiten oder andere schriftliche Leistungen, Protokolle zu mündlichen Prüfungen, Bachelor- und Masterarbeiten werden 3 Jahre aufbewahrt, d.h. sie werden 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem das endgültige Prüfungsergebnis (=Modulprüfung) mitgeteilt worden ist, vernichtet.

    Liegt gegen die Prüfungsentscheidung ein Widerspruch vor und ist das Rechtsmittelverfahren noch nicht abgeschlossen, dürfen die Prüfungsunterlagen nicht vernichtet werden.

    Details sind dem folgenden Rundschreiben Nr. 24/2023 zu entnehmen.

    Über digitale Archivierungsoptionen informieren die Leibniz Universität IT Services (LUIS).

     

  • Aufnahme von Sonderleistungen ins Diploma Supplement (z.B. Gremienarbeit)

    Das Diploma Supplement ist eine Erläuterung des jeweiligen Hochschulabschlusses und den damit verbundenen Qualifikationen. Es wird den Studierenden an der LUH automatisch zusammen mit den Abschlussdokumenten seitens des Akademischen Prüfungsamtes ausgestellt. Studierende können laut Beschluss der Studienkommission der Philosophischen Fakultät vom 06.06.2012 auf Antrag individuelle, extracurriculare Leistungen in das Diploma Supplement aufnehmen lassen, wenn diese in gewisse Kategorien fallen und bestimmte Anforderungen erfüllen.

    Die Antragstellung durch Studierende erfolgt unter Vorlage der genannten Nachweise (im Original) während der Sprechzeiten bei der für das Fach zuständigen Studiengangskoordinatorin der Philosophischen Fakultät. Der ausgefüllte Antrag ist zum Studienende zu stellen, wenn alle Nachweise vorliegen. Das Studiendekanat leitet den Antrag zur Aufnahme ins Diploma Supplement an das Akademische Prüfungsamt weiter.

    Musterantrag_Individuelle_Leistungen_DiplomaSupplement_2013_07_12.pdf
    PDF, 31 KB