Voraussetzungen für das Deutschstudium

Bachelorstudium

  • Fächerübergreifender Bachelor - Deutsch

    Für die Aufnahme eines grundständigen Studiums an der Leibniz Universität Hannover ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erforderlich. Darüber hinaus sind Kenntnisse in Englisch oder einer anderen Fremdsprache notwendig. Internationale Studierende müssen zur Immatrikulation zudem Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 nachweisen.

  • Fächerübergreifender Bachelor - Darstellendes Spiel

    Für die Aufnahme eines grundständigen Studiums an der Leibniz Universität Hannover ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erforderlich. Darüber hinaus sind Kenntnisse in Englisch oder einer anderen Fremdsprache notwendig. Internationale Studierende müssen zur Immatrikulation zudem Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 nachweisen. Für die Zulassung zum Studium des Darstellendes Spiel wird zusätzlich das Bestehen einer Zugangsprüfung vorausgesetzt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Darstellenden Spiels.

  • Bachelor Technical Education - Fach Deutsch

    Für die Aufnahme eines grundständigen Studiums an der Leibniz Universität Hannover ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erforderlich. Darüber hinaus sind Kenntnisse in Englisch oder einer anderen Fremdsprache notwendig. Internationale Studierende müssen zur Immatrikulation zudem Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 nachweisen.

  • Bachelor Sonderpädagogik - Fach Deutsch

    Für die Aufnahme eines grundständigen Studiums an der Leibniz Universität Hannover ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erforderlich. Bedingung für die Zulassung im Erstfach Sonderpädagogik ist zudem der Nachweis über ein vierwöchiges sonderpädagogisches Vorpraktikum. Internationale Studierende müssen zur Immatrikulation zudem Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 nachweisen.

  • Bachelor Sonderpädagogik - Fach Angewandte Sprachwissenschaft

    Für die Aufnahme eines grundständigen Studiums an der Leibniz Universität Hannover ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erforderlich. Bedingung für die Zulassung im Erstfach Sonderpädagogik ist zudem der Nachweis über ein vierwöchiges sonderpädagogisches Vorpraktikum. Internationale Studierende müssen zur Immatrikulation zudem Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 nachweisen.

Masterstudium

  • Master Lehramt an Gymnasien - Deutsch

    Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist der erfolgreiche Abschluss eines fachlich geeigneten Bachelorstudiums erforderlich. Ein fachlich geeignetes Bachelorstudium umfasst:

    • mindestens 120 Leistungspunkte (ECTS) in den fachwissenschaftlichen Studien der beiden Fächer
    • jeweils mindestens 10 Leistungspunkte (ECTS) in der Fachdidaktik der beiden Fächer
    • mindestens 10 Leistungspunkte (ECTS) im lehramtsbezogenen Professionalisierungsbereich bzw. den Bildungswissenschaften
    • ein Schulpraktikum sowie ein außerschulisches Praktikum im Umfang von jeweils mindestens vier Wochen

    Internationale Studierende müssen zur Immatrikulation zudem Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 nachweisen.

    Bis zur Anmeldung der Masterarbeit ist darüber hinaus der Nachweis von Kenntnissen in zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 zu erbringen.

  • Master of Education - Darstellendes Spiel

    Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist der erfolgreiche Abschluss eines fachlich geeigneten Bachelorstudiums erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Darstellenden Spiels.

  • Master Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fach Deutsch

    Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist der erfolgreiche Abschluss eines fachlich geeigneten Bachelorstudiums erforderlich. Ein fachlich geeignetes Bachelorstudium umfasst:

    • mindestens 78 Leistungspunkte (ECTS) einschließlich 11 Leistungspunkten in der Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung und mindestens 48 Leistungspunkte einschließlich 8 Leistungspunkten in der Fachdidaktik des Unterrichtsfachs
    • mindestens 15 Leistungspunkte (ECTS) in Berufs- und Wirtschaftspädagogik
    • ein Schulpraktikum von mindestens vier Wochen Dauer an einer Schule des berufsbildenden Schulwesens

    Internationale Studierende müssen zur Immatrikulation zudem Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 nachweisen.

  • Master Lehramt Sonderpädagogik - Fach Deutsch

    Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist der erfolgreiche Abschluss eines fachlich geeigneten Bachelorstudiums erforderlich. Ein fachlich geeignetes Bachelorstudium umfasst:

    • mindestens 70 Leistungspunkte (ECTS) in Sonderpädagogik
    • mindestens 20 Leistungspunkte (ECTS) im Unterrichtsfach und davon mindestens 5 LP in der Fachdidaktik
    • mindestens 20 Leistungspunkte (ECTS) im lehramtsbezogenen Professionalisierungsbereich
    • ein sonderpädagogisches Schulpraktikum unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Fachrichtungen und des Unterrichtsfachs und ein sonderpädagogisch relevantes Praktikum von jeweils mindestens vier Wochen.

    Internationale Studierende müssen zur Immatrikulation zudem Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C2 nachweisen.

    Bis zur Anmeldung der Masterarbeit ist darüber hinaus der Nachweis von Kenntnissen in einer Fremdsprache auf dem Niveau B2 zu erbringen.

  • Master Neuere Deutsche Literaturwissenschaft

    Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist ein erfolgreicher Bachelorabschluss oder ein diesem gleichwertiger Abschluss mit Schwerpunkt in Germanistik bzw. Literaturwissenschaft (Erst- oder Zweitfach) oder in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studium entweder an einer deutschen Hochschule, an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, oder an einer anderen ausländischen Hochschule erforderlich. Die Entscheidung, ob das vorangegangene Studium fachlich geeignet ist, trifft die nach der Prüfungsordnung zuständige Stelle. Ein Doppelstudium mit dem Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien ist möglich.

    Außerdem muss der Nachweis von Kenntnissen in mindestens einer Fremdsprache auf dem Niveau B1 vorliegen.

    Internationale Studierende müssen zur Immatrikulation zudem Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 nachweisen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des NDL.