Die Bescheinigungen über erbrachte Studienleistungen im Deutschen Seminar werden direkt vom Geschäftszimmer an das Prüfungsamt übermittelt.
Ausnahme: D 1
Hier müssen beide Studienleistungen (D 1.1 und D 1.2) auf einem Formular aufgeführt werden.
Unvollständige Scheine können im jeweiligen Sekretariat (Literatur: 4. Etage, Sprache: 5. Etage) abgeholt werden.