Informationen zum BAföG
In der Regel müssen BAföG-Empfänger ab dem 5. Fachsemester dem BAföG-Antrag eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG beifügen, um weiterhin Ausbildungsförderung zu erhalten.
Mithilfe dieser Bescheinigung weist der BAföG-Empfänger nach, dass er ordnungsgemäß studiert hat, das heißt, dass er den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechend die üblichen Studienfortschritte gemacht hat.
Einzureichende Unterlagen
Zur Ausstellung Ihrer Leistungsbescheinigung benötigt das Deutsche Seminar folgende Unterlagen:
- eine aktuelle Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen des Akademischen Prüfungsamtes
- alle Studien- und Prüfungsleistungen in Kopie, die nicht auf der aktuellen Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen verzeichnet sind
Bitte reichen Sie diese bei der Fachkoordinatorin Julia Noth (Raum 529) ein. Die Unterlagen werden an den zuständigen BAföG-Beauftragten weitergeleitet und Ihnen nach Abschluss der Prüfung wieder ausgehändigt. Reichen Sie die Unterlagen frühzeitig ein.
Richtwerte
In der Regel sollten Sie im Fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang zum Ende des dritten bzw. vierten Fachsemesters folgende Leistungsstände nachweisen können:
Erstfach Deutsch | schulischer Schwerpunkt (insg. 90 LP/6 Sem.) | außerschulischer Schwerpunkt (insg. 90-106 LP/6 Sem.) |
üblicher Leistungsstand zum Ende des 3. Fachsemesters | 45 LP | 45 - 53 LP |
üblicher Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters | 60 LP | 60 - 70 LP |
Zweitfach Deutsch | schulischer Schwerpunkt (insg. 60 LP/6 Sem.) | außerschulischer Schwerpunkt (insg. 50-66 LP/6 Sem.) |
üblicher Leistungsstand zum Ende des 3. Fachsemesters | 30 LP | 25 - 33 LP |
üblicher Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters | 40 LP | 33 - 44 LP |
Für die weiteren Studiengänge können Sie die Punkteuntergrenzen für das dritte und vierte Fachsemester in unserer Übersicht einsehen.
Hinweise
- Jedes Modul umfasst 10 LP. Jede bereits absolvierte Einzelveranstaltung kann grundsätzlich mit 5 LP gleichgesetzt werden.
- Bedenken Sie, dass Sie laufend Leistungsnachweise erbringen müssen. Das heißt, dass Ihr Leistungsstand nach dem 4. Fachsemester höher sein muss als nach dem 3. Fachsemester (s.o.) usw.
Download
- Weitere Informationen zum Thema BAföG stellt das Studentenwerk Hannover zur Verfügung.
- Informationsblatt zum BAföG-Antrag
- Informationen zur Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG


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