Informationen zum BAföG

Informationen zum BAföG

In der Regel müssen BAföG-Empfänger ab dem 5. Fachsemester dem BAföG-Antrag eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG beifügen, um weiterhin Ausbildungsförderung zu erhalten.

Mithilfe dieser Bescheinigung weist der BAföG-Empfänger nach, dass er ordnungsgemäß studiert hat, das heißt, dass er den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechend die üblichen Studienfortschritte gemacht hat.

Einzureichende Unterlagen

Zur Ausstellung Ihrer Leistungsbescheinigung benötigt das Deutsche Seminar folgende Unterlagen:

  • eine aktuelle Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen des Akademischen Prüfungsamtes
  • alle Studien- und Prüfungsleistungen in Kopie, die nicht auf der aktuellen Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen verzeichnet sind

Bitte reichen Sie diese bei der Fachkoordinatorin Julia Noth (Raum 529) ein. Die Unterlagen werden an den zuständigen BAföG-Beauftragten weitergeleitet und Ihnen nach Abschluss der Prüfung wieder ausgehändigt. Reichen Sie die Unterlagen frühzeitig ein.

Richtwerte

In der Regel sollten Sie im Fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang zum Ende des dritten bzw. vierten Fachsemesters folgende Leistungsstände nachweisen können:


Erstfach Deutsch

schulischer Schwerpunkt

(insg. 90 LP/6 Sem.)

außerschulischer Schwerpunkt

(insg. 90-106 LP/6 Sem.)

üblicher Leistungsstand zum Ende des 3. Fachsemesters

45 LP

45 - 53 LP

üblicher Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters

60 LP

60 - 70 LP

Zweitfach Deutsch

schulischer Schwerpunkt

(insg. 60 LP/6 Sem.)

außerschulischer Schwerpunkt

(insg. 50-66 LP/6 Sem.)

üblicher Leistungsstand zum Ende des 3. Fachsemesters

30 LP

25 - 33 LP

üblicher Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters

40 LP

33 - 44 LP

Für die weiteren Studiengänge können Sie die Punkteuntergrenzen für das dritte und vierte Fachsemester in unserer Übersicht   einsehen.

Hinweise

  • Jedes Modul umfasst 10 LP. Jede bereits absolvierte Einzelveranstaltung kann grundsätzlich mit 5 LP gleichgesetzt werden.
  • Bedenken Sie, dass Sie laufend Leistungsnachweise erbringen müssen. Das heißt, dass Ihr Leistungsstand nach dem 4. Fachsemester höher sein muss als nach dem 3. Fachsemester (s.o.) usw.

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E-Mail: bafoeg.hannoversw-h.niedersachsen.de

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Letzte Änderung: 08.03.2013