Die BAföG-Leistungsbescheinigung

In der Regel müssen BAföG-EmpfängerInnen ab dem 5. Fachsemester ihrem BAföG-Antrag eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG beifügen, um weiterhin eine Ausbildungsförderung zu erhalten.

Mithilfe dieser Bescheinigung weisen die BAföG-EmpfängerInnen nach, dass sie ordnungsgemäß studiert haben, das heißt, dass sie den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechend die üblichen Studienfortschritte gemacht haben.

Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen bei Julia Noth, entweder durch Abgabe in den Geschäftszimmern 435 und 534 im 4. oder 5. Stock des Conti-Hochhauses oder per E-Mail, ein.

Einzureichende Unterlagen
  • eine aktuelle Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen des Akademischen Prüfungsamtes
  • alle Studien- und Prüfungsleistungen in Kopie, die nicht auf der aktuellen Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen verzeichnet sind
  • Ihre E-Mail-Adresse
Julia Noth
BAföG-Beauftragte
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
529
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
529
Studentenwerk Hannover
Bundesministerium für Bildung und Forschung